Schallschutz

Für eine leisere Bahn

Lärmschutz hat für die Deutsche Bahn höchste Priorität. Im Rahmen des „Lärmschutzziels 2030/2050“ plant die Bahn, bis 2030 rund 800.000 Anwohner:innen vom Schienenverkehrslärm zu entlasten. Bis 2050 soll der Lärm für sämtliche betroffene Anwohner:innen reduziert werden – insgesamt über 1,6 Millionen Menschen. Dafür verfolgt die Bahn eine Zwei-Säulen-Strategie.

Zwei-Säulen-Strategie beim Lärmschutz

Gesetzliche Vorgaben 

Grenzwerte bei der Lärmvorsorge

Beim Bau der neuen Strecke Frankfurt–Mannheim ist die Deutsche Bahn verpflichtet, das geltende deutsche Recht einzuhalten. Im Bereich Schall- und Erschütterungsschutz bedeutet dies, dass sie sicherstellen muss, dass keine vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche entstehen, sofern sie nach dem Stand der Technik verhindert werden können.

Die konkrete Ausgestaltung des Schallschutzes für betroffene Anwohner:innen basiert auf gesetzlichen Vorgaben und folgt standardisierten Verfahrensschritten, die für alle Neu- und Ausbauprojekte im Schienenverkehr gelten. Rechtsgrundlage hierfür ist das 16. Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV).

Aktiver und passiver Schallschutz

Zum Schutz der Anwohner:innen vor Lärm vorbeifahrender Züge werden sowohl aktive als auch passive Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Zum aktiven Schallschutz zählen Maßnahmen, die direkt an der Strecke den Schall reduzieren – etwa Schallschutzwände, das Besonders überwachte Gleis sowie innovative Technologien wie Schienenstegdämpfer.

Passiver Schallschutz greift dort, wo die Schallwellen auf Gebäude treffen. Ergibt sich aus der schalltechnischen Erfassung und dem Planfeststellungsbeschluss ein Anspruch darauf, wird auf Grundlage eines Schallschutz-Gutachtens ein entsprechendes Maßnahmenpaket festgelegt.

Diese Maßnahmen – einzeln oder in Kombination – müssen sicherstellen, dass der vorgeschriebene Innenraumpegel eingehalten wird:

  • Schalldämmung der Gebäudehülle, einschließlich Haustüre, Fenster, Rollladenkästen, Außenwand und Dach (falls sich dort Wohnräume befinden).
  • Geräuschlose Belüftung, die auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Sauerstoffversorgung in Schlafzimmern gewährleistet.
Passiver Schallschutz - individuell und maßgeschneidert.

Passiver Schallschutz – individuell und maßgeschneidert.

Schallschutz in Frankfurt Süd

Lärmschutzwände an einer zweigleisigen Strecke

Die Deutsche Bahn lässt derzeit für die gesamte Bebauung entlang der Gleise die Ansprüche auf Schallschutz und die damit einhergehenden Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage der gültigen Gesetzgebung ermitteln. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit auf der Webseite veröffentlicht. Weitere regionale Forderungen fließen in die Untersuchung mit ein.